Hilfreiche Links zum Thema Corona
Unten finden Sie wichtige Informationen für Ihre Unternehmen:
Was muss geschlossen sein? Was darf offen bleiben?
Alle Bereiche, die für Kunden oder die Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen geschlossen sein (Empfang, Rezeption, Ausstellung, Ausstellungsraum usw.). Die Mitarbeiter können jedoch weiterhin dort arbeiten. Die Werkstatt oder das Depot können wie die Büros normal funktionieren, indem sie dafür sorgen, dass der Zugang für Kunden oder Besucher verboten wird.
Die Lieferung von Waren nach Hause und die Entgegennahme von Lieferungen von Verkäufern sind nach Vereinbarung möglich. Der Empfang von Kunden, nach Vereinbarung und auf individueller Basis, z.B. zur Annahme oder Übergabe von Bestellungen im Geschäft, ist erlaubt.
Wir erinnern auch an die Notwendigkeit, erhöhte Hygienestandards und eine angemessene soziale Distanz einzuhalten (https://ofsp-coronavirus.ch/) und den Kontakt mit gefährdeten Menschen zu begrenzen:
- Personen im Alter von 65 Jahren und älter;
- Personen jeden Alters, die u.a. an Krebs, Diabetes, krankheits- oder therapiebedingter Immunschwäche, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen leiden.
KWRO – Infostelle Coronavirus
Informationen zum Umgang mit der Ausbreitung des Coronavirus
Kampagne «So schützen wir uns»:
https://bag-coronavirus.ch
Auch in Bezug auf Vorkehrungen, Organisation auf Baustellen und werkvertragliche Herausforderungen stellen sich gewisse Fragen. Eine Zusammenfassung zum rechtlichen Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus stellen der Schweizerische Gewerbeverband SGV und das BAG online zur Verfügung.
Rechtliche Informationen SGV:
https://www.vssm.ch/sites/default/files/vssm/news/sgv_rechtliche_infos.pdf
Rechtliche Informationen BAG:
https://www.vssm.ch/sites/default/files/vssm/news/covid_fuer_die_arbeitswelt.pdf
FAQ Pandemie und Betriebe BAG:
https://www.vssm.ch/sites/default/files/vssm/news/faq-pandemie-und-betriebe.pdf
Kampagne «So schützen wir uns»:
https://www.vssm.ch/sites/default/files/vssm/news/sgv_rechtliche_infos.pdf
https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de
FAQ Pandemie und Betriebe BAG:
https://www.vssm.ch/sites/default/files/vssm/news/faq-pandemie-und-betriebe.pdf
Informationen des SECO zur Kurzarbeit:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html#945136149
Adressen der kantonalen Arbeitslosenkassen (Ansprechstellen bezüglich Kurzarbeitsentschädigung):
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/adressen---kontakte.html
Bürgschaften KMU:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Standortfoerderung/KMU-Politik/Buergschaften_fuer_KMU.html
https://www.vs.ch/de/web/coronavirus
Die Baustellen bleiben geöffnet (aktualisiert am 17.03.2020 um 12:00 Uhr)
Der Bundesrat hat am Montag die ausserordentliche Lage verhängt und somit den alleinigen Oberbefehl übernommen.
Der Staatsrat hat durch Christophe Darbellay an der Sitzung der eigens dafür aufgebotenen Taskforce betont, dass die Baustellen geöffnet sind und dies auch bleiben werden. Er hob hervor, dass es prioritär sei sie offen zu halten, wobei er zugleich die Unternehmen aufforderte, die Vorsichtsmassnahmen strikt einzuhalten und ihre Organisation bezüglich Arbeitsorten, Transporten des Personals, Essenslieferungen usw. anzupassen.
Gemäss den heutigen Informationen, können die Hotels Grenzgänger beherbergen. Die Restaurantbetreiber können einen Take-away-Service sowie Lieferdienste nach Hause oder auf die Baustellen anbieten, wobei die Hygiene- und Sanitärvorgaben strikt einzuhalten sind. Der internationale Warenverkehr wird weiter fliessen, es wird aber sicherlich zu Störungen kommen.
Deshalb kann und darf kein Unternehmen, das auf einer Baustelle tätig ist, dieser fernbleiben, oder auf eigene Initiative seine Arbeiten aufschieben. Es würde dadurch eine Verzögerung der anderen Berufsgruppen, die dort tätig sind, verschulden und sich gegenüber dem Bauherrn haftbar machen.