Schwarzarbeit ist ein heimtückisches Problem, welches Einnahmeverluste für die Steuerverwaltung sowie für die Sozialversicherungen verursacht. Sie verleitet zu verhängnisvollen Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen und sorgt für Bedrohungen für die Arbeitnehmenden, insbesondere was die Rahmenbedingungen der Arbeit und die Löhne betrifft.
Im Wallis ist die kantonale Beschäftigungsinspektion (KBI) - welche der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) angegliedert ist - für die Kontrollen verantwortlich, welche gemäss den Zielsetzungen und Prioritäten der kantonalen tripartiten Kommission festgelegt wurden.
Die DAA ist für die Instruktion und für die Verhängung von Geldstrafen zuständig.
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Zögern Sie nicht, uns anzurufen, falls Sie Fragen haben oder falls Sie uns betreffend Schwarzarbeit informieren möchten.
SAMSTAGSARBEIT UND EINHALTUNG VON ERKLÄRTE GESAMTARBEITSVERTRÄGE (GAV) AUF BAUSTELLEN
Unternehmen, die ausserhalb der in den GAVs vorgesehenen Zeiten arbeiten möchten (z. B. samstags), können sich über die Plattform : www.travaildusamedi.ch/de anmelden.
Die Kontrolle der Einhaltung der Tarifverträge erfolgt durch die paritätischen Berufskommissionen mit Unterstützung des Vereins zur Verstärkung der Kontrollen auf Baustellen (VVKB).
Ein Meldeformular für Samstagsarbeit wird derzeit von der ARCC entwickelt. Es wird im Laufe des Monats Dezember 2021 verfügbar sein.
In der Zwischenzeit können Sie sich an die Telefon-Hotline wenden oder das oben stehende Formular benutzen (Kategorie: Missbräuchliche Arbeitsbedingungen).
Hauptbau- und Fliesenlegerbereich : WBV
Sekundäres Baugewerbe und Bauhandwerk : Bureau des métiers
VVKB, Verein zur Verstärkung von Kontrollen auf Baustellen
Nathalie Reuse, Koordinatorin
T 027 606 74 39
F 027 606 74 44
Mail : nathalie.reuse@admin.vs.ch
KONTAKT
Schwarzarbeit und Samstagsarbeit
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Rue des Cèdres 5
1950 Sion
Telefon: 027 / 606 74 01
Email: spt-iceas@admin.vs.ch